Verhaltenscodex

Verhaltenscodex

Unser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Werte, die jeder Mitarbeiter und Partner der Republic Technologies International in seinem Verhalten und in seiner beruflichen Einstellung an den Tag zu legen hat.

Präambel

Republic Technologies, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen in Europa (nachstehend als der „Konzern“ bezeichnet) sind in vielen Ländern in unterschiedlichen Handlungsfeldern tätig.

Trotz dieser Vielfalt teilen der Konzern und all seine Mitarbeiter gemeinsame Werte, Verhaltensweisen und Grundsätze.

Der Konzern strebt danach, die Erwartungen seiner Kunden, Lieferanten, Gesellschafter und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den folgenden Grundsätzen zu erfüllen:

  • Professionalität zur Sicherstellung gleichbleibend hochwertiger Produkte und Dienstleistungen
  • Teamorientierung, um unternehmerisches Handeln, Innovation, Kreativität, Synergien und Einigkeit im gesamten Unternehmen zu fördern.
  • Partnerschaft, um faire und transparente Beziehungen zu allen Interessenten aufzubauen.
  • Das Bewusstsein für soziale und ökologische Verantwortung
  • Strikte Einhaltung aller geltenden Rechte.

 

Republic Technologies unterstützt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde, die Werte des Global Compact, der von den Vereinten Nationen am 26. Juli 2000 verabschiedet wurde und erfüllt das internationale Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation. Der Konzern unterstützt und befolgt die grundlegenden Prinzipien  in Bezug auf Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

Dieser betriebliche Verhaltenskodex legt die gemeinsamen Grundsätze und Standards des Konzerns als Ganzes dar und wird von seinen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern (nachstehend als die „Mitarbeiter“ des Konzerns bezeichnet) bei der Erfüllung ihrer Pflichten befolgt. Der betriebliche Verhaltenskodex soll die Handlungen der Mitarbeiter bestimmen und die grundsätzlich in ihrer beruflichen Tätigkeit zu befolgenden Regeln bewusst machen.

Der betriebliche Verhaltenskodex beabsichtigt nicht, Antwort auf alle Fragen ethischer Natur zu geben, die aus der Durchführung der Aufgaben der Mitarbeiter erwachsen können. Er legt lediglich die grundlegenden Regeln und Leitlinien dar, die ihre Entscheidungen bestimmen sollen.

Jeder Mitarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, diesen betrieblichen Verhaltenskodex zu lesen,  sich zu eigen zu machen und in unterschiedlichen Situationen mit Urteilsvermögen und gesundem Menschenverstand anzuwenden.

Leitlinie Nr. 1: Achtung der Gesetze und Einhaltung des betrieblichen Verhaltenskodex

Konzern-Mitarbeiter, die aufgerufen werden, den Konzern auf irgendeine Weise zu vertreten, müssen sich an die Gesetze und Vorschriften halten, die im jeweiligen Land gelten.

Sie müssen auch jederzeit den Leitlinien, Zielen und Verpflichtungen entsprechen, die in diesem betrieblichen Verhaltenskodex dargelegt sind.

Alle Maßnahmen und Aktivitäten, die vom Konzern ausgeführt werden, müssen die höchsten ethischen Standards erreichen und gewährleisten, dass konkrete, vollständige und nachprüfbare Informationen bezüglich der Aktivitäten des Konzerns erstellt und verbreitet werden.

Dieser betriebliche Verhaltenskodex wird an alle Mitarbeiter geschickt, um ihnen vollumfänglich bewusst zu machen, dass eine Verletzung einer dieser Leitlinien eine negative Auswirkung auf den Konzern haben kann und sie persönlich dafür haftbar gemacht werden können.

Leitlinie Nr. 2: Bereitstellung einer sicheren, gesunden Arbeitsumgebung im Konzern

Der Konzern fördert die Vielfalt der Mitarbeiter, die ein Schlüsselfaktor für seinen Erfolg ist. Die Konzernpolitik besteht darin, seine Mitarbeiter in allen Positionen, entsprechend ihrem Wissen, ihren Fertigkeiten und ihren Erfahrungen anzuwerben, zu schulen und zu fördern.

Er hat sich daher eine dauerhafte Verpflichtung auferlegt, alle Formen von Diskriminierung, beispielsweise hinsichtlich Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, physischer Erscheinung, Gesundheitszustand, Behinderung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, zu verhindern.

Ferner untersagt der Konzern jedes Verhalten, das die Würde der Mitarbeiter untergräbt, insbesondere jegliche Form von Belästigung oder Schikanierung.

Er verpflichtet sich, eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern, in der sich seine Mitarbeiter entwickeln können.

Der Konzern ist bestrebt, seine Mitarbeiter bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten zu unterstützen. Er bietet den Mitarbeitern deshalb laufende Schulungen an, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Tätigkeiten und die Entwicklung neuer Fähigkeiten notwendig sind. Er achtet insbesondere auf die Integration und berufliche Weiterentwicklung von behinderten Mitarbeitern.

Der Konzern ist bestrebt, die Arbeitsplatzsicherheit für seine Mitarbeiter zu gewährleisten und, wenn möglich, die Umschulung und Wiedereingliederung im Falle einer Umstrukturierung des Unternehmens zu unterstützen.

Der Konzern bemüht sich um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter. Er verpflichtet sich daher, sichere, gesunde Arbeitsbedingungen zu fördern und aufrechtzuerhalten. Mitarbeiter werden gebeten, ihren Beitrag zu den Anstrengungen des Konzerns in diesem Bereich zu leisten. Jeder muss daher die jeweils geltenden Gesundheits-, Schutz- und Sicherheitsregeln verstehen, anwenden und jegliche gefährliche oder kritische Situation der Geschäftsleitung melden.

Leitlinie Nr. 3: Gewährleistung der Sicherheit und Qualität der Produkte und Dienstleistungen

Die Sicherheit und Qualität der Produkte und Dienstleistungen sind für den Konzern stets von höchster Bedeutung.

Um seine hohen Anforderungen zu erfüllen, hat der Konzern sich selbst eine Reihe äußerst strikter Produktions- und Qualitätsstandards gesetzt und gewährleistet, dass seine Produkte und Dienstleistungen alle jeweils geltenden rechtlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen.

Er gewährleistet, dass die höchsten Gesundheitsstandards, Sicherheits- und Qualitätsprüfungen in jeder Stufe umgesetzt werden,  vom Produktdesign bis hin zur Produktion und Vertrieb.

Mitarbeiter werden aufgefordert, die Geschäftsleitung beim ersten Anzeichen eines Problems in irgendeiner Stufe der Entwicklung, Produktion oder des Vertriebs der Produkte oder Dienstleistungen zu alarmieren.

Leitlinie Nr. 4: Achtung der Umwelt

Der Konzern hält sich strikt an die nationalen, europäischen und internationalen Umweltstandards, die für jede seiner Tätigkeiten gelten und strebt danach, die Einführung von Methoden zu bevorzugen, die die Auswirkung auf die Umwelt reduzieren.

Die Praktiken, die innerhalb des Konzerns in Bezug auf nachhaltige Entwicklung und die Umwelt in Kraft sind, werden in der „Umweltrichtlinie von Republic Technologies Group“ beschrieben.

Leitlinie Nr. 5: Bekämpfung von öffentlicher und privater Korruption

Der Konzern erwartet, dass jegliche Geschäftsentscheidung, die von ihren Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten getroffen wird, auf wirtschaftlichen Kriterien wie Wettbewerbsfähigkeit, Leistung und Qualität der angebotenen Produkte und Technologien basieren sollte, und nicht auf den Bezug jeglicher Vergünstigungen.

Mitarbeiter müssen mit Aufrichtigkeit, Integrität und Offenheit agieren und jegliche Form von Korruption ablehnen.

Sie dürfen daher unter keinen Umständen Geschenke, Bewirtung oder jegliche sonstige Form von Einladung oder Vergünstigung fordern.

Ferner dürfen die Mitarbeiter keine direkten oder indirekten Zahlungen, Geschenke, Darlehn, Bewirtungen, Einladungen oder Vergünstigungen  – gleich welcher Form – von/an jemandem/n, der an einer Geschäftsbeziehung mit dem Konzern beteiligt ist (Kunden, Lieferanten, Partner, öffentliche Behörden, Zwischenhändler etc.), annehmen oder anbieten.

Erlaubt sind die üblichen Handlungen aufgrund Höflichkeit und Gastfreundschaft: Geschäftsessen oder andere Veranstaltungen und Sachgeschenke von geringem Wert in angemessenem Rahmen und im Zusammenhang von Öffentlichkeitsarbeit und zur Entwicklung von Geschäftsbeziehungen.

Ebenso dürfen Geschenke oder Zuwendungen jeglicher Art Beamten, Regierungsbeamten oder Stellvertretern öffentlicher Institutionen oder Dienststellen nur angeboten werden, wenn sie Teil eines strikt ethischen, legitimen und rechtlichen Rahmens sind. Geschenke dürfen nicht gemacht werden, wenn dadurch möglicherweise die Integrität und der Ruf einer der Parteien beeinträchtigt werden kann.

Geschäftskontakte mit diesen Beamten und Stellvertretern dürfen nur von den Mitarbeitern hergestellt werden, die ordnungsgemäß autorisiert sind, diese Kontakte als Teil ihrer Aufgaben zu pflegen.

Leitlinie Nr. 6: Bekämpfung des illegalen Handels

Der Konzern und seine Mitarbeiter sind sich der Existenz betrügerischer Märkte bewusst und verpflichten sich, jegliche Kontakte und/oder Beteiligung – direkt oder indirekt – mit bzw. an diesem illegalen Handel zu vermeiden.

Alle Mitarbeiter müssen gewährleisten, dass all ihre Kontakte, vor allem Kunden und Lieferanten, dieselben Werte wie der Konzern in Bezug auf Aufrichtigkeit und Integrität aufrechterhalten.

Die Produkte des Konzerns werden entsprechend präziser Spezifikationen angefertigt und erfüllen die höchsten Qualitätsstandards. Unsere Marken repräsentieren die Qualitäts- und Sicherheitsgarantien, nach denen unsere Kunden suchen, wenn sie unsere Produkte wählen. Gefälschte Produkte bieten diese Garantien nicht und schädigen den Ruf der Produkte des Konzerns.

Alle Mitarbeiter des Konzerns sind aufgefordert, die Existenz jeglicher Form von illegalem Handel ihrem Vorgesetzen zu melden, sobald sie Kenntnis davon erlangt haben: dies beinhaltet Aktivitäten in Form von Fälschungen und/oder Schmuggel, die direkt oder indirekt Produkte, die vom Konzern vertrieben werden, betreffen.

Sobald der Konzern von diesem Problem Kenntnis erlangt, wendet er alle rechtlichen Mittel an, die ihm zur Verfügung stehen, arbeitet mit der zuständigen Behörde und im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zusammen, um alle Aktivitäten von illegalem Handel zu stoppen, der seine Produkte betrifft, wie zum Beispiel Schmuggel und/oder Fälschung.

Leitlinie Nr. 7: Beteiligung am fairen Wettbewerb

Der Konzern ist überzeugt, dass seine Reputation durch die strikte Einhaltung der Wettbewerbsgesetze gefestigt, die Innovation und die Fertigung von hochqualitativen Produkten unterstützt und der Schutz der Kunden sichergestellt wird.

Der Konzern toleriert daher keinen Versuch, fairen Wettbewerb zu verhindern, und verpflichtet sich, die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Wettbewerb einzuhalten.

Leitlinie Nr. 8: Bekämpfung der Geldwäsche

Bei Geldwäsche handelt es sich um die Manipulierung von Finanzinformationen im Hinblick auf das Verbergen von Schwarzgeld oder den Versuch, den Ursprung des Schwarzgelds als legitim darzustellen. Geldwäsche ist oft mit gewalttätigen und rechtswidrigen Aktivitäten verbunden.

Der Konzern akzeptiert nur Zahlungen von unzweifelhaften Quellen.

Um das Risiko von Geldwäsche zu begrenzen, ist es für Mitarbeiter wichtig, ihre Kunden oder Geschäftspartner gut zu kennen und im Hinblick auf ungewöhnliche Bestellungen, Rechnungen oder Zahlungen äußerst wachsam zu sein.

Mitarbeiter müssen jegliche ungewöhnlichen oder zweifelhaften Zahlungen, Zahlungsaufforderungen oder Finanztransaktionen der Geschäftsleitung melden.

Leitlinie Nr. 9: Schutz und Verwendung der Vermögenswerte des Konzerns

Die Mitarbeiter des Konzerns sind dafür verantwortlich, sich um jegliches Eigentum und jegliche Ressourcen des Konzerns, die ihnen zum Zwecke ihrer Arbeit anvertraut wurden, zu kümmern und diese zu schützen. Sie müssen laufend die Unversehrtheit dieser Vermögenswerte gewährleisten und sie insbesondere vor Diebstahl, Schäden oder jeglicher sonstiger böswilliger Handlung schützen.

Ferner dürfen diese Vermögenswerte nicht zu illegalen Zwecken oder für jegliche Tätigkeiten genutzt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

In allgemeinen Worten zusammengefasst, ist die Verwendung der Vermögenswerte des Konzerns für persönliche Zwecke nicht gestattet. Alle Mitarbeiter verpflichten sich, die Vermögenswerte ausschließlich für die Anforderungen ihrer Arbeit zu nutzen.

Leitlinie Nr. 10: Faire und integre Wahl von Lieferanten, Dienstleistungsanbietern und Zulieferern

Die Beziehungen des Konzerns zu seinen Lieferanten, Dienstleistungsanbietern und Zulieferern basieren auf den Grundsätzen von Unparteilichkeit, Fairness und Loyalität, die deren Unabhängigkeit und Identität achten.

Er wendet einen strengen Auswahlprozess an, um seine Lieferanten, Dienstleistungsanbieter und Zulieferer auszusuchen. Er legt objektive Auswahlkriterien fest, die insbesondere auf dem Preis und der Qualität der angebotenen Dienstleistungen basieren, aber auch auf Leistung, Zuverlässigkeit und Integrität.

Der Konzern gewährleistet, dass seine ethischen Erwartungen von all seinen Lieferanten, Dienstleistungsanbietern und Zulieferern in vollem Umfang verstanden und erfüllt werden, ungeachtet des Landes, in dem sie agieren. Sie müssen insbesondere geeignete Maßnahmen eingeführt haben, um den rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Steuer und Sozialabgaben zu entsprechen, vor allem denen, die auf die Bekämpfung von Schwarz- und/oder illegaler Arbeit abzielen.

Leitlinie Nr. 11: Gewährleistung der buchhalterischen und Rechnungslegungstransparenz innerhalb des Konzerns

Alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und sonstige Transaktionen, die von den zum Konzern gehörenden Unternehmen ausgeführt werden, müssen in ihren jeweiligen Rechnungslegungssystemen offen erfasst werden.

Die Buchungsunterlagen müssen eine gewissenhafte, genaue Wiedergabe der ausgeführten Transaktionen darstellen und müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsstandards und Richtlinien erstellt werden.

Alle Vermögenswerte des Unternehmens müssen in den Büchern erfasst werden, sobald sie erworben werden.

Die Dokumente, die den Nachweis von kommerziellen und finanziellen Transaktionen zeigen, müssen diese wahrheitsgemäß beschreiben.

Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass keine ungenauen oder unbegründeten Eingänge in den Büchern und Registern des Unternehmens des Konzerns aus jeglichem Grund erfasst werden.

Leitlinie Nr. 12: Wahrung der Vertraulichkeit

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Konzernmanagements dürfen keine Informationen vertraulicher Art bezüglich der Aktivitäten des Konzerns verwendet, übermittelt oder offengelegt werden.

Dies gilt insbesondere für Bereiche wie wissenschaftliche und technische Forschung, Fertigungsprozesse und ihr zugehöriges Knowhow, strategische und Finanzpläne, industrielle und kommerzielle Projekte und personenbezogene Informationen der Mitarbeiter.

Mitarbeiter, die vertrauliche Informationen besitzen, dürfen diese nur gegenüber bevollmächtigten Personen offenlegen und dürfen sie weder direkt noch indirekt für persönliche Zwecke nutzen.

Dieselben Einschränkungen gelten für alle vertraulichen Informationen, die den Konzern-Mitarbeitern von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Partnern des Konzerns mitgeteilt werden.

Leitlinie Nr. 13: Verhinderung von Interessenskonflikten

Die Mitarbeiter des Konzerns müssen Loyalität beweisen. In dieser Hinsicht dürfen sie sich weder direkt noch indirekt an Aktivitäten beteiligen, die sie in einen Interessenskonflikt bringen.

Ein Interessenskonflikt ist eine Situation, die einen tatsächlichen oder scheinbaren Konflikt zwischen den persönlichen Interessen des Mitarbeiters und den Interessen des Konzerns erzeugt. Persönliche Interessen des Mitarbeiters können jegliche Nutzen für ihn selbst oder seine Verwandten, Freunde, Familie, Personen oder Organisationen, mit denen er Geschäfte tätigt oder getätigt hat oder zu denen er sonstige Beziehungen unterhält, umfassen.

Ein Interessenskonflikt tritt auf, wenn persönliche Interessen einen Mitarbeiter bei seinen Entscheidungen und der unparteilichen Erfüllung seiner beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten beeinflussen können.

Alle Mitarbeiter des Konzerns müssen daher gewährleisten, dass sie Folgendes unterlassen:

  • jegliche Bevorzugung persönlicher, finanzieller oder familiärer Interessen, die sie daran hindert, im besten Interesse des Konzerns zu handeln
  • während der Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses jegliche Funktion in einem Unternehmen zu akzeptieren, das eine ähnliche Tätigkeit wie ein Unternehmen des Konzerns ausübt;
  • während der Dauer seines Beschäftigungsverhältnisses direkt oder indirekt, oder durch Verwandte, Freunde oder Mittelsmänner einen Anteil an einem Unternehmen zu erwerben, das zu einem Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden des Konzerns gehört.

Ausdrücken und Melden Ihrer Bedenken

Mitarbeiter des Konzerns haben möglicherweise Bedenken bezüglich bestimmter Praktiken und benötigen für deren Lösung Rat und Hilfe.

Auch können Mitarbeiter Fragen zu den Leitlinien dieses betrieblichen Verhaltenskodex haben; sie können in eine Situation gebracht werden oder Kenntnisse über eine Situation haben, die ihrer Ansicht nach im Widerspruch zu den im Kodex dargelegten Regeln steht, oder sie können mit einer Situation konfrontiert werden, die nicht im Kodex beschrieben wird.

Das normale Verfahren, um diese Bedenken zum Ausdruck zu bringen, ist ein baldmögliches Gespräch mit Ihrem direkten Vorgesetzten oder mit dem Compliance-Beauftragten des Konzerns (Group Compliance Officer) unter der folgenden Adresse: Republic Technologies Management Services Group Compliance Officer, Gran Via de les Corts Catalanes, 651, 3°1° Barcelona 08010, der dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich an die Satzung halten, und jegliche Fragen, die sie in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des betrieblichen Verhaltenskodex haben können, zu beantworten.

Es gibt jedoch auch ein entsprechendes Verfahren, falls:

  • der Mitarbeiter der Ansicht ist, dass die Informierung seines direkten Vorgesetzten Schwierigkeiten verursachen könnte

und

  • die Zweifel und Verdachtsmomente des Mitarbeiters mögliche illegale oder unethische Praktiken in Bereichen wie Finanzen, Buchhaltung, Banking, Korruptionsbekämpfung, wettbewerbswidrige Praktiken, Bekämpfung von Diskriminierung, Belästigung am Arbeitsplatz, Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz oder den Umweltschutz betreffen.

In diesen Fällen kann der Mitarbeiter entscheiden, seine Bedenken wie folgt zu melden:

  • über die für diesen Zweck vorgesehene E-Mail-Adresse: compliance@rpb-tech.com
  • über die für diesen Zweck vorgesehen Postanschrift: Republic Technologies Management Services, Group Compliance Officer, Gran Via de les Corts Catalanes, 651, 3°1° Barcelona 08010

Ein Mitarbeiter, der eines dieser entsprechenden Verfahren uneigennützig und in gutem Glauben angewendet hat, um den Konzern im Hinblick auf die Existenz unethischer Situationen in den oben genannten Bereichen, über die er persönlich Kenntnis erlangt hat, zu informieren, wird geschützt und ihm werden daher keinerlei Sanktionen auferlegt.

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